Stillbeauftragte für die Klinik
Was ist die Stillbeauftragte für die Klinik?
Im Rahmen der Stillförderung in den Krankenhäusern veröffentlichte die Nationale Stillkommission (NSK) im Jahr 1998 eine Empfehlung, die 2007 aktualisiert wurde. Diese spricht, in Anlehnung an das Zehn-Punkte-Programm der WHO/UNICEF zur weltweiten Förderung des Stillens, 10 Empfehlungen (10 Schritte) für die Zertifizierung einer sogenannten „babyfreundlichen Klinik” aus. Der erste Schritt lautet: Schriftliche Stillrichtlinien und die Benennung einer Stillbeauftragten [in Entbindungskliniken und Kinderkliniken].
Tätigkeiten der Stillbeauftragen für die Klinik
Der Aufgabenbereich von Stillbeauftragten umfasst:
- Erstellung von Stillrichtlinien für die Klinik in Zusammenarbeit mit dem Klinikpersonal (unter Beachtung des Säuglingsnahrungswerbegesetzes).
- Regelmäßige Schulung des Klinikpersonals in der Anwendung der Stillrichtlinien.
- Überprüfung der Einhaltung der Stillrichtlinien.
- Sicherung der Bereitstellung von Stillhilfsmitteln, Stillfachliteratur und Beurteilung ihrer Qualität.
- Beratung der Verwaltung in der Beschaffung von zweckmäßigen Stillhilfsmitteln für die Klinik.
- Organisation von Fortbildung zu Theorie und Praxis des Stillens in der Klinik.
- Organisation der Nachsorge bei Stillproblemen.
- Evaluation von Maßnahmen zur Stillförderung mit Bericht an die Nationale Stillkommission (Stillstatistik).
Empfehlungen zur Qualifikation für die
Stillbeauftragte für die Klinik
Als Qualifikationsvoraussetzungen wurden ebenfalls Empfehlungen (von denen in der Praxis auch immer mal wieder abgewichen wird) formuliert. Diese umfassen:
- Eine abgeschlossene Berufsausbildung im medizinischen, pflegerischen oder ernährungswissenschaftlichen Bereich.
- Ausreichende Berufspraxis und einschlägige Erfahrung im Mutter-Kind-Bereich.
- Eine Grundausbildung in Theorie und Praxis des Stillens.
- Kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung durch Besuch von Fortbildungsveranstaltungen von mindestens 200 Stunden, die innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein sollte. Der Abschluss sollte durch eine Prüfung belegt werden.
Die Voraussetzung der laktationsspezifischen Aus/Fortbildungsstunden wird durch die Zertifizierung zur Expertin für Stillberatung und Frauenberatung FEMINA® sowie dem zusätzlichen Qualifikationspfad Stillbeauftragte für die Klinik beim FEMINA Institut® erfüllt. Die einmalige Gebühr an das FEMINA Institut® für den zusätzlichen Qualifikationspfad beträgt 390 €. Die Benennung und Einstellung einer Stillbeauftragten wird durch jede Klinik selbst durchgeführt und bestimmt.
Aufteilung der zusätzlichen Ausbildungsstunden beim Qualifikationspfad Stillbeauftragte für die Klinik beim FEMINA Institut®
Die Ausbildungsstunden zur Expertin für Stillberatung und Frauenberatung FEMINA® betragen mindestens 120 Stunden. Diese werden auf der Teilnahmebestätigung bzw. nach bestandener Abschlussprüfung auf dem Zertifikat angegeben. Der zusätzlich buchbare Qualifikationspfad Stillbeauftragte für die Klinik beinhaltet weitere 80 Stunden. Diese müssen ebenfalls innerhalb der zwei Ausbildungsjahre absolviert werden. Dies entspricht dann in Summe den 200 laktationsspezifischen Ausbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren.
Die 80 zusätzlichen Stunden setzen sich aus 40 Stunden Hospitation/Praktikum, sowie weitere 40 Stunden (pauschal) für das Verfassen einer Facharbeit bzw. Projektarbeit zusammen.
Ablauf, Nachweis und Abgabefrist der Hospitationsstunden
Ablauf
Wir empfehlen, die Hospitationen zu ca. 50 % stationär (in Kliniken z.B. im Kreißsaal oder der Wöchnerinnenstation und in Geburtshäusern vor Ort), sowie zu ca. 50 % in Live-Stillgruppen (auch online möglich) zu absolvieren. Die grobe Aufteilung der Stunden beträgt in diesem Fall jeweils 20 Stunden. Dies ermöglicht einen repräsentativen Einblick in die jeweiligen Strukturen und Abläufe. Eine davon abweichende Aufteilung liegt im eigenen individuellen Ermessen und den Möglichkeiten der einzelnen Teilnehmerin. In jedem Fall soll mindestens einmal eine stationäre Hospitation und einmal eine Stillgruppe besucht werden.
Die Organisation sowie die Kontaktaufnahme mit Kliniken/Stillberaterinnen wird eigenverantwortlich durch jede Teilnehmerin selbst vorgenommen. Treten hierbei Schwierigkeiten auf, können diese jederzeit mit dem FEMINA Institut® besprochen werden. Dazu kann zunächst eine Mail an leitung@femina-institut.de gesendet werden.
Nachweis
Auf ILIAS ist unter dem Ordner Stillbeauftragte für die Klinik ein Formular für den Stundennachweis zu finden. Dieses wird ausgedruckt und entsprechend hinsichtlich des Einsatzortes und den Zeiten ausgefüllt. Nach den jeweiligen Hospitationen muss durch die Ansprechpartner*innen vor Ort (z.B. Stationsleitung, Pflegefachkraft, Stillberaterin) eine Unterschrift erfolgen. In Kliniken/Geburtshäusern mit Stempel, sollte dieser bestenfalls die Unterschrift ergänzen.
In der Spalte Erfahrungen/Bemerkungen kann nach dem jeweiligen Einsatz ein kurzes Resümee festgehalten werden. Wenige Sätze oder Stichpunkte sind ausreichend. Inhaltlich können sowohl gute als auch kritische Vorkommnisse, Vorgehensweisen oder Beobachtungen festgehalten werden.
Die Abgabefrist für die Hospitationsstunden endet 2 Jahre nach Ausbildungsbeginn zur Expertin für Stillberatung und Frauenberatung FEMINA®.
Vorgaben und Fristen für die Facharbeit/Projektarbeit
Für die Facharbeit bzw. Projektarbeit werden pauschal 40 Stunden angerechnet. Mögliche Themen sind wissenschaftliche oder praktische Fragestellung mit Bezug zur Stillberatung oder Stillförderung. Außerdem können auch Aktionen/Projekte geplant werden. In diesem Falle kann in der Facharbeit die Begründung für die Auswahl eines Projektes, das gewünschte Ziel, die Planung und Ausführung verschriftlicht werden.
Die Mitteilung der Themenauswahl erfolgt per Mail an Alexandra Jahnz: leitung@femina-institut.de. In Einzelfällen kann eine kurze Besprechung via Zoom stattfinden. Die eingereichte Facharbeit wird von Ausbilder*innen gelesen und im Rahmen einer schriftlichen oder mündlichen Rückmeldung mit den einzelnen Teilnehmerinnen besprochen.
Anforderungen zur Form:
- Umfang: Ca. 10 – 15 Seiten (individuelle Absprache möglich).
- Deckblatt: Name, Datum, Zeitraum der Ausbildung zur Expertin, Thema.
- Quellenangaben: Name Erstautor*in, Datum. Alphabetische Reihenfolge im Quellenregister.
Die Abgabefrist der Facharbeit endet 2 Jahre nach Ausbildungsbeginn zur Expertin für Stillberatung und Frauenberatung FEMINA®.
Die Deadline zur Auswahl eines Themas und Mitteilung per Mail ist 18 Monate nach Ausbildungsbeginn.
Anmeldung
Das Zusatzmodul Stillbeauftragte für die Klinik ist für Teilnehmer*innen und Absolvent*innen der Ausbildung zur Expertin für Stillberatung und Frauenberatung FEMINA® geöffnet. Gegebenenfalls können Einzelfallentscheidungen bei der Zugangsvoraussetzung zur Anmeldung erfolgen. Nachfragen dazu, sowie die Anmeldung erfolgt per E-Mail unter leitung@femina-institut.de.

